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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. DienstleistungsbeschreibungDer Auftragnehmer screenTALK erbringt im Auftrag des Kunden professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Design, Multimedia, Internet und Education.
2. Geltungsbereich, VertragsschlussAufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen, Abänderungen oder Aufhebungen einzelner Punkte dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn dem Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers vorliegt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung nach mündlicher Absprache begonnen wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird sowie wenn der Vertragspartner gegen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB verstößt.
Tritt der Vertragspartner aus Gründen zurück, die nicht vom Auf- tragnehmer zu verantworten sind, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für den Auftragnehmer entstandenen Aufwandes. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
Verträge über periodische Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
3. Urheberrecht/NutzungsrechtJeder dem Auftragnehmer erteilte Design-Auftrag ist ein Urheberwerk- vertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werk- leistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechts- gesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu erlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes verein- bart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Vorschläge des Auftragsgebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
4. VergütungDie im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 6 Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen und Korrekturphasen werden dem Auftraggeber berechnet. Skizzen, Entwürfe, Korrektur- abzüge, Dummys, Proofs und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet.
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5. Fälligkeit der VergütungDie Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes ohne Abzug zahlbar, bei Sofortzahlung innerhalb von 3 Tagen und beim Lastschriftverfahren mit 2% Skontoabzug. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Bei Grafik-, und Web-Design-Dienstleistungen gelten 30% Anzahlung vom Auftragswert als vereinbart. Bei außergewöhnlichen finanziellen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen sowie vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen, wodurch der Vertragspartner jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben wird. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt deutsche bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen. Bei Mahnungen werden weitere entsprechende Manipulationsgebühren verrechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird nicht ausgeschlossen.
6. Sonderleistungen, Neben- und ReisekostenSonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Recherchen, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrags- abschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Dummys/ Modellen, Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Nehmen Sie Providerdienste über uns in Anspruch, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Schlund + Partner AG, abrufbar unter:
7. LieferungHat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebstörungen höherer Gewalt (z.B. Streik etc.) - sowohl in der Firma des Auftragnehmers als auch in der eines Zu- lieferers, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrags- verhältnisses.
8. EigentumsvorbehaltAn Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungs- rechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9. Produktionsüberwachung und BelegmusterDie Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 10-15 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
10. Gestaltungsfreiheit und VorlagenIm Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. HaftungDer Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für den Auftragnehmer.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer nicht.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftrag- nehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
Für Mängel der Web-Site haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen §§ 633 ff. BGB.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Unter- suchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
12. ImpressumDer Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vertrags- erzeugnissen in geeigneter Weise als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
13. SchlussbestimmungenErfüllungsort und Gerichtsstand sind, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Durch Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehenden Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
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