Ihre Agentur für Business-Präsentationen, barrierefreies Webdesign, CMS Typo3 und alle Fragen zu Gestaltung, Kommunikation und Marketing

Aktuelles      Impressum      Kontakt      Sitemap      Suche       english
Special-Kulturtouren

Nutzungsrechte - zu Ihrem Vorteil!

Sie wissen - Musikkompositionen, Text- und Bildwerke sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Gleiches gilt für künstlerische Design-Leistungen.

Rechtssicherheit erwirken

Damit Rechtssicherheit entsteht, sollten Nutzungsrechte nicht nur konkreter Vertragsbestandteil sein, sondern auch den tatsächlichen Nutzungsbedürfnissen entsprechen. Zudem werden dadurch das Preis-Leistungs-Verhältnis und damit auch die Kosten optimiert.

Entwurfsarbeit und eingeräumte Nutzungsrechte sind also zu vergüten. Wird der Entwurf nicht genutzt, entfällt die Nutzungsgebühr.

Unberechtigte Nutzung

Auch das unbedachte und daher oft unberechtigte Nutzen, zum Beispiel von Fotos, Karten und Texten, rückt zunehmend in das Visier der "Fahnder". Der Erwerb der Nutzungsrechte ist auch hier die preiswertere Lösung.

Empfehlenswerte Lektüre

"Der Grafik-Design Auftrag - Informationen für den Auftraggeber"

Hsrg. AGD (Allianz Deutscher Designer)

ISBN 3-925812-00-8

 

Orientierungshilfe "Tarifvertrag der AGD"


Unsere AGB

Was oft falsch interpretiert wird



Viele Kunden meinen, durch den Erwerb von Nutzungsrechten würde ihnen ein Entwurf "gehören" und somit stünde es ihnen frei, bei einer Reproduktion Veränderungen vorzu- nehmen. Das ist falsch! 

 

Selbst die Einräumung von Nutzungsrechten kann den Kunden nicht zum Urheber machen.

Bundes-Gesetzsblatt

(pdf, 390 kB)